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Zweck und Anwendungsbereich
Das HPLC-Verfahren dient der quantitativen Bestimmung der in § 2 Abs. 1 genannten Rotfarbstoffe in leichtem Heizöl und in Gemischen von leichtem Heizöl mit nicht gekennzeichneten Gasölen der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und der Unterpositionen 2710 20 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur.
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2Begriffsbestimmung
Als Farbstoffgehalt der in Abschnitt 1 genannten Energieerzeugnisse gilt der nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren ermittelte Gehalt an Farbstoffen.
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3Kurzbeschreibung des Verfahrens
Die zu untersuchende Probe wird auf eine mit Kieselgel gefüllte Säule für die Hochdruckflüssigkeitschromatographie gegeben.
4Durch Elution mit einem Lösemittel werden die Farbstoffe von den anderen Bestandteilen der Probe getrennt und treten am Ende der Säule aus.
5Die Farbintensität dieser Lösung wird mit einem Spektralphotometer bei 535 nm gemessen.
6Die Auswertung erfolgt mit Hilfe eines Integrators.
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4
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7Geräte
- 4.1
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Hochdruckflüssigkeitschromatographie-System, bestehend aus:
- 4.1.1
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8Hochdruckpumpe,
- 4.1.2
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Injektionssystem mit Probenschleife 20 µl bis 50 µl,
- 4.1.3
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Vorsäule:
9Länge mindestens 30 mm, Innendurchmesser 4,0 mm oder 4,6 mm, gefüllt mit gebrochenem Kieselgel von 5 µm Korngröße,
- 4.1.4
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Trennsäule aus Stahl:
10Länge mindestens 100 mm, Innendurchmesser mindestens 4,0 mm, gefüllt mit sphärischem Kieselgel von 5 µm Korngröße,
- 4.1.5
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UV/VIS-Detektor für Messungen bei 535 nm,
- 4.1.6
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Integrator mit Schreiber und Einrichtung zur rechnergestützten Auswertung von Chromatogrammen,
- 4.2
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250-ml- und 1 000-ml-Messkolben der Güteklasse A, mit Konformitätszeichen,
- 4.3
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10-ml-Vollpipette der Güteklasse AS, mit Konformitätszeichen.
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5
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11Chemikalien
- 5.1
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Toluol, zur Analyse,
- 5.2
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n-Heptan, zur Analyse,
- 5.3
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Dichlormethan, zur Analyse,
- 5.4
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N-Ethyl-1-(4-phenylazophenylazo)naphthyl-2-amin (Standard-Farbstoff)
- 5.5
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Lösemittel zur Säulenregenerierung nach jeweiliger Vorschrift.
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6
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12Vorbereitung
- 6.1
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Vorbereitung der Probe
Wasserhaltige Proben sind unter Verwendung von wasserfreiem Natriumsulfat zu entwässern.
13Verschmutzte Proben werden vor der Farbstoffgehaltsbestimmung filtriert.
- 6.2
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14Herstellung der Standard-Farbstofflösung
0,125 g Standard-Farbstoff (vgl. Unterabschnitt 5.4) werden auf 0,0001 g genau in den 250-ml-Messkolben eingewogen und nach dem Temperieren auf 20 Grad Celsius mit Toluol bis zur Ringmarke aufgefüllt.
15Von dieser Lösung werden mit der Vollpipette 10 ml in den 1 000-ml-Messkolben gegeben und mit Toluol bis zur Ringmarke aufgefüllt.
16Die Massenkonzentration an Farbstoff in dieser Lösung beträgt 5 mg/l.
- 6.3
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Herstellung des Elutionsmittels
Als Elutionsmittel wird ein Gemisch aus vier Volumenteilen n-Heptan (vgl. Unterabschnitt 5.2) und einem Volumenteil Dichlormethan (vgl. Unterabschnitt 5.3) verwendet.
- 6.4
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17Vorbereitung der Säule
Zur Konditionierung lässt man durch die Säule bei einer Flussrate von 2 ml/min Elutionsmittel (vgl. Unterabschnitt 6.3) strömen.
18Die Konditionierung ist beendet, wenn bei drei aufeinander folgenden Messungen der Standard-Farbstofflösung (vgl. Unterabschnitt 6.2) die Retentionszeiten des Farbstoffs um nicht mehr als 5 Prozent vom Mittelwert abweichen.
- 6.5
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19Ermittlung des Flächenfaktors aus den Peakflächen der Chromatogramme des Standard-Farbstoffs.
20Der für die Berechnung des Farbstoffgehalts in den Proben erforderliche Faktor wird ermittelt, indem mit der Standard-Farbstofflösung (vgl. Unterabschnitt 6.2) drei Messungen unter den gleichen Bedingungen wie bei der späteren Messung der Proben durchgeführt werden.
21Aus den dabei erhaltenen Peakflächen für den Standard-Farbstoff bildet man den Mittelwert und berechnet den Faktor nach folgender Formel: